14.05.2020

Checkliste für Antrag auf Kurzarbeitergeld

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Kurzarbeitergeld (Kug) ist in Hamburg ein gutes Mittel, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Doch beim Antrag des Kug gibt es manchmal Schwierigkeiten. Jetzt hat die Agentur für Arbeit Hamburg eine Liste häufiger Fehler und Herausforderungen erstellt, die in der täglichen Bearbeitung auftreten. Sie kann Unternehmen im Kug-Antragsverfahren als Checkliste dienen:

  1. Zwei notwendige Schritte: Betriebe müssen im ersten Schritt die Anzeige über Arbeitsausfall stellen. Dort ist immer die Betriebsnummer anzugeben. Nach der Prüfung und Bewilligung der Kug-Anzeige erhält der Betrieb die ‚Stamm-Nr. Kug‘ mitgeteilt.          
  2. Im zweiten Schritt ist der Kug-Antrag für jeden Abrechnungsmonat bei der Arbeitsagentur einzureichen. Auf den Anträgen ist dabei die Zahl der Beschäftigten und die Bankverbindung einzutragen. Zu dem Antrag gehört auch die Abrechnungsliste, auf der die Namen der Kurzarbeiter mit den individuellen Kug-Stunden einzutragen sind.
  3. Frist beachten: Kurzarbeit muss mit dem Formblatt ‚Anzeige über Arbeitsausfall‘ angezeigt werden (siehe Nr. 1) und zwar spätestens in dem Monat, für den erstmalig Kurzarbeit im Betrieb angefallen ist. Die Kug-Anzeige eines Betriebes kann rechtlich nicht für einen vergangenen Monat eingereicht werden. 
  4. Fehlende Unterschriften auf der Anzeige zum Kug oder den monatlichen Anträgen auf Kurzarbeit. Wenn Vertreter wie z. B. Steuerberater Formulare einreichen, ist eine Vollmacht beizufügen. Anträge bitte immer, wie vorgesehen, unterschreiben. 
  5. Ansprechpartner sind von den Firmen in den Formblättern anzugeben, um unklare oder fehlende Angaben schnell und unbürokratisch zu klären. Leider wird oft kein Kontakt angegeben. Zudem scheitern Rückrufe, weil keine Anrufweiterleitung geschaltet ist oder keine Handynummer aufgeführt wird. Ein kurzer Anruf sorgt für eine zeitnahe Klärung.  
  6. Der Arbeitsausfall muss begründet werden. ‚Corona‘ als einziger Begriff reicht nicht aus. Wenn z. B. die Lieferkette unterbrochen oder eine behördliche Schließung angeordnet ist, ist dies in der Anzeige anzugeben.       
  7. Die Betriebsnummer und ‚Stamm-Nr. Kug‘ des Unternehmens sind praktisch die Kug-Eintrittskarte und immer auf den Unterlagen zum Antrag anzugeben. Wird die Kurzarbeit von einem Betrieb erstmalig angezeigt, erhält der Betrieb seine eigene ‚Stamm-Nr. Kug‘ im Bescheid von der Arbeitsagentur mitgeteilt.  
  8. Viele Betriebe sind auf eine zeitnahe Überweisung des Kurzarbeitergeldes angewiesen. Leider werden Kug-Anzeigen bzw. -Anträge hundertfach unvollständig oder sogar unleserlich ausgefüllt. Die Bearbeitung, Genehmigung und Überweisung verzögern sich unnötigerweise um Tage und Wochen. 
  9. Auch wenn im Betrieb Leiharbeitnehmer beschäftigt sind und über den Arbeitnehmerüberlasser bezahlt werden, ist deren Anzahl bei der Beschäftigtenzahl mit anzugeben, um die Kug-Voraussetzungen zu klären.

Seit Beginn der Corona-Pandemie Mitte März sind bei der Agentur für Arbeit Hamburg 19.200 Anzeigen von Unternehmen auf Kurzarbeit (Kug) eingegangen. „1.200 trafen noch im März, 18.000 im April ein, der Großteil dieser Unternehmen hat seine Genehmigung erhalten, um das Instrument der Kurzarbeit bis Ende des Jahres zu nutzen“, erklärt Sönke Fock, Vorsitzender der Geschäftsführung in der Agentur für Arbeit Hamburg, und weist ergänzend auf einen weiteren Umstand hin: „Kurzarbeit muss durch das Unternehmen zunächst in einem ersten Schritt und nur ein einziges Mal angezeigt werden. Im zweiten Schritt, nachdem die Anzeige bewilligt wurde, muss das Unternehmen Kurzarbeitergeld für jeden folgenden Monat beantragen. Der Grund dafür, dass immer für jeden einzelnen Monat beantragt werden muss, ist leicht nachzuvollziehen: Von Kug betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihre Kurzarbeit zeitweise für Tage oder Wochen unterbrechen, um regulär zu arbeiten. Diese vom Gesetzgeber gewollte Flexibilität verändert natürlich die individuelle Berechnungsgrundlage und muss auf den Monat angepasst werden.“ Hinter den 19.200 Anzeigen der Betriebe zum Arbeitsausfall stecken ca. 275.000 gemeldete Beschäftigte, die in sehr unterschiedlicher Intensität von Kug betroffen sind.

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