02.08.2021

Corona-Einreiseverordnung kurzfristig erneut geändert

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Nachdem bereits mit Wirkung zum 28.07.2021 Änderungen in der bisherigen Einreiseverordnung in Kraft getreten sind, wurde mit Wirkung zum 01.08.2021 eine neu überarbeitete Einreiseverordnung erlassen.

Mit dieser neuen Verordnung ist insbesondere die Rubrik der „einfachen“ Risikogebiete entfallen. Es gibt somit als Risikogebiete nur noch die Virusvariantengebiete sowie die Hochinzidenzgebiete. Eine weitere gewichtige Änderung erfolgte in der Testpflicht bei Einreise nach Deutschland bzw. vor der Beförderung. Bei jeder Einreise aus dem Ausland, unabhängig von der Art der Beförderung oder der Einstufung als Risikogebiet, muss der Einreisende einen negativen Testnachweis vorlegen können. Bei Hochrisikogebieten und den sonstigen – nicht als Risikogebiet eingestuften – Gebieten reicht ein Impf- oder Genesenennachweis anstelle des Testnachweises aus.

Die neue Verordnung gilt bis zum Ende des Jahres 2021. Die Regelungen zur Quarantänepflicht wurden bis zum 30.09.2021 verlängert.

Weitere Informationen zur aktuellen Coronavirus-Einreiseverordnung stellt das Bundesgesundheitsministerium hier bereit.

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Leiter der Geschäftsstelle Schleswig-Holstein, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Fachanwalt für Arbeitsrecht
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