09.05.2021

Corona-Maßnahmen: Lockerungen für Geimpfte und Genesene in Kraft

Nachrichten | Corona | Politik

Am 9. Mai sind Erleichterungen für Geimpfte und Genesene in Kraft getreten. Die entsprechende Verordnung sieht u.a. Ausnahmen bei Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln für diejenigen vor, die vollständig geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind.

Gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entfallen für genesene Menschen zahlreiche Corona-Beschränkungen. Gleiches gilt für vollständig Geimpfte, sobald 15 Tage nach der Zweitimpfung verstrichen sind.

Für Genesene und Geimpfte gelten dann automatisch die Regelungen, die bislang nur denjenigen mit tagesaktuellem negativen Coronatest vorbehalten sind. Konkret bedeutet das, dass Menschen nach einer Corona-Infektion oder mit vollständigem Impfschutz keinen gesonderten Test beim Friseur, beim Einkaufen oder beim Besuch in einem botanischen Garten vorlegen müssen. Auch die nächtliche Ausgangssperre fällt für sie weg. Außerdem dürfen sich vollständig Geimpfte oder Genesene unbeschränkt treffen bzw. werden sie bei Treffen mit anderen Personen nicht mitgezählt.

Bis (voraussichtlich Ende Juni) der digitale Impfpass eingeführt wird, können als Nachweis der gelbe Papier-Impfausweis ode rdas von den Impfzentren ausgefüllte Formular vorgelegt werden.

Weiterhin bestehen bleiben für alle die Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske) sowie das Abstandsgebot.

Kontakt

Stehr
Carolin Stehr
Leiterin Strategische Kommunikation
Tel.: 040 30801-154