+ + + Letzte Aktualisierung: 17. August 2022 + + +
17.08.2022
Corona-Regelungen und Verordnungen der Länder
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Nach dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung sowie der Corona-Arbeitsschutzregel gelten keine besonderen, bundeseinheitlichen Vorgaben zum Infektionsschutz im Betrieb mehr. Der Arbeitgeber muss nunmehr selbständig anhand seiner allgemeinen Gefährdungsbeurteilung festlegen, welche Maßnahmen notwendig sind und wie diese am besten umgesetzt werden. Selbstverständlich kann dabei auf die altbekannten Maßnahmen (z.B. AHA + L, Testangebote, Mobiles Arbeiten) zurückgegriffen werden. Die einzelnen Bundesländer sind zudem ermächtigt, konkrete Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Arztpraxen sowie eine Testpflicht in Schulen festzulegen.
Informationen und Verordnungen der Bundesländer
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