05.08.2022

Das neue Nachweisgesetz: Aktualisierung unserer Vertragsmuster

Nachrichten | CB Artikel

Zum 1. August 2022 sind zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft getreten, so auch erhebliche Änderungen im Nachweisgesetz. Verstöße gegen das neue Nachweisgesetz sind künftig bußgeldbewährt. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Vertragsmuster umfangreich aktualisiert. Um die neuen Pflichten für bestehende Arbeitsverträge zu erfüllen, kann unser „Muster - Nachtrag zum Arbeitsvertrag gem. Nachweisgesetz vom 1.8.2022 (Arbeitsbedingungenrichtlinie)“ verwendet werden. Beschäftigten, die ihre Arbeit bereits vor dem 1. August 2022 aufgenommen haben, muss dieses für ihre Verträge angepasste Schreiben lediglich auf ihr Verlangen ausgehändigt werden. Für Arbeitnehmende, die ab dem 1. August 2022 angefangen haben zu arbeiten, gelten bereits die neuen Vorgaben – unabhängig davon, wann der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Neben den Vertragsvorlagen können Sie zur Erstellung bzw. Aktualisierung Ihrer individuellen Arbeitsverträge ebenfalls unseren Vertragsgenerator (HR.DokGenerator) nutzen. 

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