11.06.2025

Degressive Abschreibung von 30 Prozent sowie stufenweise Körperschaftssteuersenkung geplant

Nachrichten | CB Artikel

Die Bundesregierung hat einen „Investitions-Booster“ von 30 Prozent degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für alle Ausrüstungsinvestitionen von 2025 bis 2027 (Maschinen, IT, Fahrzeuge usw.) beschlossen. Das Gesetz gilt für Investitionen ab dem 1. Juli 2025.

Ab 2028 steht eine stufenweise Körperschaftssteuersenkung an. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Bei geplanten Investitionen könnte es sich gegebenenfalls lohnen, die nächsten Monate abzuwarten und schon heute den Investitionszeitpunkt so zu planen, dass die degressive Abschreibung von 30 Prozent in Anspruch genommen werden kann. Bei größeren Investitionen in Maschinen, IT oder Fahrzeuge sollte der Liefer- bzw. Herstellungszeitpunkt auf spätestens 31. Dezember 2027 geplant werden, um die vollen 30 Prozent „Turbo-AfA“ mitzunehmen. Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung kann übrigens seit 2021 steuerlich im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Das setzt allerdings voraus, dass diese Anlagegegenstände erworben und nicht geleast werden. Für die Handelsbilanz gilt das nicht. Für viele Unternehmen ist diese Regelung daher nur eingeschränkt relevant. Im Übrigen müssten in der Anlagenbuchführung zwei Bilanzierungs- bzw. Abschreibungskreise hinterlegt werden, was die Angelegenheit zumindest komplizierter macht.

Dieser Beitrag wurde von Rainer Inzelmann von Schomerus & Partner mbh (TeamMittelstand-Mitglied) verfasst.

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