23.05.2022

Die Energiepreispauschale kommt

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Die Energiepreispauschale wird bereits seit längerem durch die Bundesregierung geplant und ist im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 am 12. Mai 2022 durch den Bundestag beschlossen worden. Die Zustimmung im Bundesrat soll in diesen Tagen erfolgen.
 
Der Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro entsteht am 1. September 2022. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen, die den Steuerklassen 1 bis 5 angehören oder als geringfügig Beschäftigte pauschal versteuert werden und für die der Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Anmeldung abgibt, erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale über den Arbeitgeber. Dieser kann die Pauschale vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen. Die Energiepreispauschale selbst unterliegt ebenfalls der Einkommensteuer.

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