16.02.2022

DSGVO-Hopping von Arbeitnehmerseite

Nachrichten | CB Artikel

Folge der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter anderem von Arbeitnehmerseite geltend gemachte Auskunftsansprüche nach § 15 Abs. 1, 3 DSGVO. Die Ansprüche werden dabei taktisch unter anderem bei Kündigungen, Abmahnungen oder abgelehnten Bewerbungen eingesetzt, um höhere Abfindungen oder Schadensersatz zu generieren. Auskunftsansprüche allein sind für die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter aufgrund des Streitwertes von circa 500 Euro nicht attraktiv. Für die Anspruchsabwehr ist es wichtig, dass nach Art. 30 DSGVO ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten geführt und die Verarbeitung der Daten sorgfältig dokumentiert wird. In prozessualer Hinsicht muss bei Bewerberinnen und Bewerbern die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte angezweifelt werden, eine Konkretisierungsforderung kann den DSGVO-Hopper einschränken.

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