06.03.2023

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Nachrichten | CB Artikel

Zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Arbeits- und Sozialgericht Hamburg können Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Personen mit Prokura oder Generalvollmacht, Betriebs- oder Personalleiterinnen und Personalleiter, soweit sie zur Einstellung berechtigt sind, der AGA-Mitglieder berufen werden.

Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter unterstützen in ihrer fünfjährigen Amtszeit die für Unternehmen wichtige Rechtsprechung mit Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis. Ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter der Arbeitgeberseite halten die Funktionsfähigkeit der Sozialgerichtsbarkeit aufrecht. Die Mitwirkung an einer praxisgerechten Rechtsprechung ist nicht nur notwendig, sondern auch ein Abbild des Rechtsstaates. Voraussetzung für die Ämter sind unter anderem Vollendung des 25. Lebensjahres sowie Sitz der Firma in Hamburg. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Nadine Hourseides, E-Mail: nadine.hourseides@aga.de.

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