29.06.2022

Einigung mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes

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Am 21. Juni 2022 einigte sich die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) bestehende Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf einen Tarifabschluss für die unteren Lohngruppen der Beschäftigten mit folgenden Eckpunkten: Die Entgeltgruppe 1 (tariflicher Mindestlohn) wird ab 1. Oktober 2022 von derzeit 10,88 € auf 12,43 €, ab 1. April 2023 auf 13,00 € und ab 1. Januar 2024 auf 13,50 € erhöht. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn ab 1. Oktober 2022 von 11,60 € auf 12,63 €, ab 1. April 2023 auf 13,20 € und ab 1. Januar 2024 auf 13,80 €. Die Entgeltgruppe 2b wird ab 1. Oktober 2022 von 12,20 € auf 12,93 €, ab 1. April 2023 auf 13,50 € und ab 1. Januar 2024 auf 14,15 € angehoben.
Die Tarifvereinbarung für die drei unteren Entgeltgruppen hat eine Laufzeit von 18 Monaten vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024. Die Tarifverhandlungen zu den höheren Entgeltgruppen sollen im Herbst beginnen. Der Entgelttarifvertrag hat noch eine Laufzeit bis 31. Dezember 2022.

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