25.08.2022

Energiepreispauschale für Arbeitnehmende ab dem 1. September 2022

Nachrichten | CB Artikel

Sofern Ihre Arbeitnehmenden einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, es sich um aktive Beschäftigte handelt, die Arbeitnehmenden im September 2022 bei Ihnen angestellt sind und es sich um ein erstes Dienstverhältnis (Lohnsteuerklasse I bis IV) handelt und Sie eine Lohnsteueranmeldung abgeben, müssen Sie die Energiepreispauschale von EUR 300,00 brutto mit dem Gehalt im September 2022 auszahlen. Die Energiepreispauschale ist einkommenssteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei und steht jedem Arbeitnehmenden nur einmal zu. Eine Arbeitshilfe und Mustervorlage zur Bestätigung des ersten Dienstverhältnisses finden Sie im AGA-Mitgliederbereich unter „Energiepreispauschale“. Lesenswert sind auch die FAQs des Bundesfinanzministeriums zum Thema Energiepreispauschale. Diese finden Sie unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

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