27.10.2021

Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Kündigung

Nachrichten | CB Artikel

Bei einer krankheitsbedingten Kündigung sind neben der negativen Gesundheitsprognose insbesondere auch zu erwartende betriebliche oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen zu prüfen. Mit einer Entscheidung vom 22. Juli 2021 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass freiwillige Leistungen des Arbeitgebers – wie Zuschuss zum Krankengeld, Leistungen, die nur an die Betriebszugehörigkeit anknüpfen, oder zusätzliche Zahlungen – im Rahmen des § 4a Entgeltfortzahlungsgesetzes (EZFG) nicht kündigungsrelevant zulasten des Arbeitnehmers gehen, auch wenn die Zahlungen bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit anfallen würde. Das BAG hat angenommen, dass der Arbeitgeber freiwillig das Risiko übernommen hat, derartige Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit zahlen zu müssen.

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