28.11.2022

Entwurf zur Europäischen Lieferketten-Richtlinie

Nachrichten | Unternehmen | Politik | Recht

Am 7. November 2022 hat das Europäische Parlament einen überarbeiteten Entwurf für die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive; CSDDD) veröffentlicht, die im Vergleich zum ersten Kommissionsvorschlag für eine EU-Richtline vom 23. Februar 2022 eine abermalige Verschärfung darstellt.

Ziel der Richtlinie ist die Förderung von nachhaltigem, verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln sowie der Verankerung von Menschenrechten, verantwortungsvoller Unternehmensführung und die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen sowie entlang der Wertschöpfungskette – innerhalb und außerhalb Europas. Unter anderem durch eine Erweiterung des Anwenderkreises und einer Ausweitung der Sorgfaltspflichten geht diese Richtlinie deutlich über die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hinaus.

Ziel der Richtlinie ist die Förderung von nachhaltigem, verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln sowie der Verankerung von Menschenrechten, verantwortungsvoller Unternehmensführung und die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Unternehmen sowie entlang der Wertschöpfungskette – innerhalb und außerhalb Europas. Unter anderem durch eine Erweiterung des Anwenderkreises und einer Ausweitung der Sorgfaltspflichten geht diese Richtlinie deutlich über die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hinaus.

Im Vergleich zum vorherigen Kommissionvorschlag zur CSDDD wurde der Anwenderkreis noch einmal deutlich erweitert. Zur Anwendung verpflichtet werden nun alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten (vormals 500 Beschäftigte) und einem weltweiten Umsatz von 40 Millionen Euro (vormals 150 Millionen Euro) sein. Für Unternehmen aus High-Impact-Branchen, wie etwa im Textilbereich oder der Handel mit ausgewählten Waren, wird das Kriterium der Beschäftigtenzahl sogar auf 50 Beschäftigte (vormals 250 Beschäftigte) und die Umsatzschwelle auf lediglich 8 Millionen Euro (vormals 40 Millionen Euro) hinabgesetzt. Somit sind KMU nicht nur mittelbar durch die Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette betroffen, sondern fallen in Abhängigkeit der Branche selbst in den Anwenderkreis der CSDDD. Die Durchsetzung der Richtlinie wird neben einer administrativen Überwachung durch die Einführung eines zivilrechtlichen Haftungstatbestandes ergänzt.

Zum überarbeiteten Entwurf gelangen Sie hier: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/JURI-PR-738450_DE.html

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Referent Betriebswirtschaft und Studien
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