06.07.2021

Erweiterter Unfallschutz für Arbeitnehmer in mobiler Arbeit und Homeoffice

Nachrichten | CB Artikel

Seit dem 18. Juni 2021 gilt ein erweiterter gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei mobiler Arbeit und Homeoffice. Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. Das Bundessozialgericht hatte bisher den Versicherungsschutz auf den Wegen in mobiler Arbeit und Homeoffice unterschiedlich bewertet. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz wird nun auch auf solche Personen erstreckt, die ihre Tätigkeit in mobiler Arbeit und Homeoffice ausüben und wegen ihrer oder der Kinder ihrer Ehegatten bzw. Lebenspartners Wege zur außerhäuslichen Betreuung zurücklegen.

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