27.05.2019

EuGH verlangt die Arbeitszeiterfassung

Nachrichten | Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14. Mai 2019 entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Laut dem EuGH könne nur so kontrolliert und durchgesetzt werden, dass die Regelungen zur Arbeitszeit eingehalten und der bezweckte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet wird. Der EuGH führte aus, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, um die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit zu erfassen. Die Arbeitszeiterfassung sei für die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitregeln unerlässlich, anderenfalls wäre das Ziel des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer gefährdet. Konkrete Modalitäten zur Umsetzung lieferte der EuGH jedoch nicht. Es bleibt also den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie die Stunden elektronisch, auf Papier, per Stechuhr oder sogar per App erfassen lassen wollen. Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine flexible Arbeitszeitgestaltung in Form von Vertrauensarbeitszeit, Home-Office oder mobilem Arbeiten anbieten, wird es jedoch schwierig. Es stellt sich zurecht die Frage, ob die flexible Arbeitszeit in der digitalen Zeit überhaupt noch möglich ist und ob man mit der Umsetzung des EuGH-Urteils den Arbeitnehmern wirklich einen Gefallen tut.

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