03.11.2021

Hinweisgeberschutzgesetz: Umsetzungsfrist läuft ab

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Whistleblower sollen EU-weit besser geschützt werden. Eine EU-Richtlinie mit einheitlichen Standards soll bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Der deutsche Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Arbeitgeber sind aber gut beraten, schon jetzt zu handeln. Mit dem Schutzgesetz sollen Hinweisgeber davor bewahrt werden, entlassen, herabgestuft oder eingeschüchtert zu werden. Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien werden verboten. Geschützt sind gutgläubig abgegebene Meldungen. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Hinweisen haftet der Hinweisgeber auf Schadensersatz. Es ist eine Beweislastumkehr vorgesehen. Arbeitgeber müssen zukünftig beweisen, dass eine Kündigung nichts mit der Aufdeckung von Missständen zu tun hat. Als Nachweismöglichkeit sollten Arbeitgeber zukünftig eine Leistungsdokumentation über ihre Angestellten führen. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten werden verpflichtet, zuverlässig funktionierende Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten. Arbeitgeber sollten sich schon jetzt darauf vorbereiten, diese aktiv einzuführen oder anzubieten. Hierbei ist, falls vorhanden, auch der Betriebsrat zu beteiligen.

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