09.03.2020

Interview: Corporate Governance in mittelständischen Kapitalgesellschaften

Nachrichten | CB Artikel

Für eine qualitative Erhebung im Rahmen einer Dissertation zum Thema „Corporate Governance in mittelständischen Kapitalgesellschaften“ an der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfungswesen der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg sucht Sean Needham (Kontakt: needhams@hsu-hh.de) Mitglieder eines Vorstands (bzw. einer Geschäftsführung) sowie Mitglieder eines Aufsichtsrats (bzw. eines Beirats) einer mittelständischen Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die für ein einstündiges Interview zu Verfügung stehen. Ziel der Interviews ist es, ein besseres Verständnis über die Ausgestaltung der Corporate Goverance im Mittelstand unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen und interner Einflussfaktoren zu erlangen, um so Herausforderungen in diesem Kontext zu erkennen sowie Möglichkeiten der besseren Konzeptionierung aufzuzeigen.

Um eine bessere Auswertung der Antworten zu ermöglichen, werden die Interviews per Audioaufzeichnung festgehalten. Die Daten werden nur zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet und nur in anonymisierter Form in wissenschaftlichen Schriften veröffentlicht. Ein Rückschluss auf die Gesprächsteilnehmer oder deren Unternehmen wird nicht möglich sein. Ich verpflichtet sich Sean Needham des Weiteren zu strengster Verschwiegenheit Außenstehenden gegenüber hinsichtlich persönlicher Daten und Fakten, sowie weiterer Interna, die durch die Forschungsarbeit zur Kenntnis gelangen.
Die Interviews können gerne in den Räumlichkeiten der jeweiligen Kapitalgesellschaft stattfinden (Alternativ: beim Arbeitgeber des Befragten oder via Skype).

Die Gesellschaft, derer Sie als Organmitglied tätig sind, sollte nach Möglichkeit die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Rechtsform: AG, GmbH
  • Die Gesellschaft sollte im Jahresdurchschnitt max. 3.000 Mitarbeiter beschäftigen und in einem Geschäftsjahr einen Umsatz von max. 600 Mio. € generieren.
  • Die Gesellschaft sollte keinen Zugang zum regulierten Kapitalmarkt haben.
  • Es soll keine (vollständige) Identität von Geschäftsführung und Eigentümern vorliegen (min. 1 passiver Anteilseigner).
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