04.05.2022

Inventur der Corona-Datenbestände

Nachrichten | CB Artikel

Mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben nun auch die letzten norddeutschen Bundesländer ihre Corona-Bestimmungen, die über den bundeseinheitlichen Basisschutz hinausgehen, aufgegeben. Die Landesdatenschützer rufen nun dazu auf, die zweckgebundenen Datenverarbeitungen wie Zugänge zum Arbeitsplatz unter 3G oder Kontaktdatenerfassungen von Kunden, wenn noch nicht geschehen, umgehend zu löschen. Bei Unklarheiten können die jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz kontaktiert werden.

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