07.04.2022

Kein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum

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Es gibt keinen Anspruch auf die Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohns für die Absolvierung eines Pflichtpraktikums als Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 5 AZR 217/21 in einer Entscheidung am 19. Januar 2022 klargestellt. Praktikantinnen und Praktikanten sind unter anderem dann vom Mindestlohngesetz ausgenommen, wenn es sich um Pflichtpraktika im Rahmen einer Hochschulausbildung handelt. Mit dieser Entscheidung hat das BAG deutlich gemacht, dass dies auch dann gilt, wenn das Praktikum eine Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums darstellt.

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