26.08.2022

Konsultation zur EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Schifffahrtskonsortien

Nachrichten | CB Artikel

Während die kartellrechtlichen Vorschriften der EU generell wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen untersagen, stellt die Gruppenfreistellungsverordnung für Schifffahrtskonsortien – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Ausnahme dar. Demnach dürfen seit 2009 Schifffahrtsunternehmen Konsortien (Kooperationen zur gemeinsamen Erbringung von Dienstleistungen im Seefrachtverkehr) bilden, wenn der kumulierte Marktanteil der Unternehmen weniger als 30 Prozent beträgt. Diese Reglung sorgt gerade unter den Außenhändlern und Importeuren für Unmut, da der reduzierte Wettbewerb zu mangelhaften Leistungen und erhöhten Preisen führt. Die Gruppenfreistellungsverordnung für Schifffahrtskonsortien läuft zum 25. April 2024 aus, weshalb die Europäische Kommission nun ein Konsultationsverfahren zur Bewertung des Rechtsrahmens gestartet hat, für das bis zum 3. Oktober 2022 Rückmeldungen gegeben werden können. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e.V. plant im Rahmen dessen eine Stellungnahme abzugeben, die gegen eine Verlängerung der Verordnung spricht. Er bittet um konkrete unterstützende Argumente und Hinweise. Schicken Sie gerne konkrete Argumente oder Themen, die gegen eine Verlängerung sprechen, an Sean Needham (sean.needham@aga.de). Weitere Informationen zur Verordnung und zum Konsultationsverfahren der EU finden Sie hier

ChefBrief-Artikel