10.01.2024

Krankschreibungen während der Kündigungsfrist

Nachrichten | CB Artikel

Hat ein Mitarbeiter selbst gekündigt oder wurde ihm gekündigt, kommt es häufig zu Krankmeldungen während der Kündigungsfrist. In extremen Fällen ist der Mitarbeiter direkt nach der Kündigung durchgängig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeitsunfähig.

Bereits im September 2021 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem solchen Fall zugunsten des Arbeitgebers entschieden und erhebliche Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bejaht. Der Arbeitnehmer hatte seine Arbeitsunfähigkeit sodann nicht anderweitig – etwa durch Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht – nachweisen können. In einem aktuellen Fall, der am 13. Dezember 2023 durch das BAG entschieden wurde, lag ein leicht geänderter Sachverhalt zugrunde. Der Arbeitnehmer war bereits wegen einer Erkältung krankgeschrieben, als ihm die Kündigung zuging. Daraufhin meldete er sich jedoch mit zwei weiteren Bescheinigungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeitsunfähig. Direkt am darauffolgenden Tag trat er seine neue Arbeitsstelle an. Das BAG entschied, dass dem Arbeitnehmer lediglich für die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Entgeltfortzahlung zustehe. Die beiden nach dem Ausspruch der Kündigung nachfolgenden Bescheinigungen wurden dagegen zurecht angezweifelt. Ein ausschlaggebendes Argument war insbesondere die Arbeitsaufnahme am Tag nach Ablauf der Kündigungsfrist.

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