28.04.2023

Kürzung von Sondervergütungen wegen Arbeitsunfähigkeit

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Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz kann eine Sondervergütung grundsätzlich für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit um bis zu ¼ des Arbeitsentgelts gekürzt werden, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt. Erforderlich ist hierfür allerdings eine Vereinbarung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Abmachung). Einzelheiten und Formulierungsvorschläge enthält das AGA-Merkblatt Gratifikation/13. Monatseinkommen. Für ein 13. Gehalt oder eine Tantieme gilt die Kürzungsvorschrift des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht.

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