02.03.2021

Ladenöffnungen: Einzelhändler scheitern erneut vor Gericht

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Kurz vor dem neuerlichen Corona-Gipfel von Bund und Ländern haben Gerichte Eilanträge auf Öffnungen im Einzelhandel abgelehnt. Sowohl das Verwaltungsgericht Hamburg als auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden entsprechend.

In Hamburg dürfen zwei Einzelhandelsketten mit sogenanntem Mischsortiment weiterhin nicht öffnen. Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht an, der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr sei  durch die Corona-Eindämmungsverordnung bis zum 7. März untersagt. Durch das befristete Verbot würden keine Grundrechte verletzt, der Eingriff in die Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie „sei voraussichtlich gerechtfertigt“. Vor dem Hintergrund des steigenden Infektionsgeschehens und der möglichen Ausbreitung der Corona-Mutanten sei die Entscheidung trotz des nach wissenschaftlichen Erkenntnissen niedrigen Infektionsrisikos im Einzelhandel verhältnismäßig. Die Antragssteller können dagegen Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat den Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens für hochwertige Damenmode gegen die Schließung abgelehnt. Das Unternehmen hatte argumentiert, trotz Überbrückungshilfe auf einem Schaden in Millionenhöhe sitzenzubleiben. Landesweite Betriebsverbote für den Einzelhandel seien nicht mehr zulässig. Der VGH entschied, dass die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes für Betriebsschließungen gegenwärtig „voraussichtlich erfüllt“ seien. So liege die 7-Tage-Inzidenz bundesweit über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Daher seien „bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“. Die grundsätzliche Untersagung sei Teil einer bundesweiten Abstimmung. Vor diesem Hintergrund sei es auch eine Öffnung im Wege des „click&meet“ zu untersagen. Der VGH-Beschluss ist unanfechtbar.

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Bereichsleiter Bildung und Handel
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