30.08.2023

Muster - Nachtrag zum Arbeitsvertrag gem. Nachweisgesetz vom 1.8.2022 (Arbeitsbedingungenrichtlinie)

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Mit den Änderungen zum Nachweisgesetz setzt der Gesetzgeber die Arbeitsbedingungenrichtline (EU 2019/1152, seit 31.07.2019 in Kraft – Umsetzungsfrist bis zum 31.07.2022) in nationales Recht um. Mit der Richtlinie will die Europäische Union im Bereich des Zivilrechts für transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen sorgen. Ab dem 01. August 2022 ist das Nachweisgesetz in seiner neuen Fassung in Kraft und ist entsprechend anzuwenden. Der § 5 S. 1 Nachweisgesetz (neue Fassung) sieht vor: „Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01. August bestanden, so ist dem Arbeitnehmer auf sein Verlangen spätestens am siebten Tag nach Zugang der Aufforderung beim Arbeitgeber die Niederschrift mit den Angaben nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 10 auszuhändigen; …“ Das nachfolgende Muster erfüllt die vorbenannte Anforderung. Bei Fragen zu dem Muster oder dessen Anwendung wenden Sie sich gerne an die Rechtsabteilung.

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