20.05.2021

Neue Hürden für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen

Nachrichten | CB Artikel

In Arbeitsverträgen werden in der Praxis häufig Ausschlussklauseln zur Schaffung schneller Rechtssicherheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern genutzt, wonach Ansprüche nach drei Monaten verjähren. Mit Urteil vom 26. November 2020 stellt das Bundesarbeitsgericht nunmehr höhere Anforderungen an die Gestaltung solch formularvertraglicher Ausschlussfristen. Aktuell ging es um den in der Klausel fehlenden expliziten Ausschluss von Schadensersatzansprüchen aus Vorsatz. Das BAG stellt nun klar, dass die Ausschlussklausel getreu ihrem Wortlaut so auszulegen ist, dass sie für „alle“ Ansprüche gelten solle. Folglich ist die Klausel wegen des Verstoßes gegen gesetzliches Verbot nichtig. Das führt zum vollständigen Fortfall der Ausschlussfristregelung unter Aufrechterhaltung des Vertrags im Übrigen. Die Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen sollten daher zwingend Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung oder vorsätzlicher unerlaubter Handlung ausnehmen. Arbeitgeber sind angehalten, aufgrund dieser Entscheidung ihre Muster zu prüfen und gegebenenfalls umgehend entsprechende Formulierung anzupassen.

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