21.04.2021

Notbremse: Großhandel bleibt offen

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In der vergangenen Woche haben Bundestag und Bundesrat die Änderungen am Infektionsschutzgesetzt beschlossen. Demnach müssen Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt schließen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Der Großhandel ist von diesem Öffnungsverbot ausgenommen. Es gelten folgende Vorgaben: Der Verkauf muss sich auf Waren des üblichen Sortiments des jeweiligen Geschäfts beschränken. Zudem darf für die ersten 800 qm Gesamtverkaufsfläche je ein Kunde pro 20 qm Fläche zugelassen werden und oberhalb von 800 qm ein Kunde je 40 qm. Es müssen Abstandsregeln eingehalten und Masken (FFP2 oder vergleichbar) oder medizinische Masken getragen werden.

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