05.08.2022

Novellierung des Energiesicherungsgesetzes: Maßnahmen zur Abbremsung von steigenden Energiepreisen

Nachrichten | CB Artikel

Als Reaktion auf die sich zuspitzende Versorgungslage hat der Bundestag in einem beschleunigten Verfahren am 7. Juli 2022 eine erneute Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) beschlossen. Eckpunkte der Gesetzesänderung sind der erweiterte rechtliche Rahmen für Maßnahmen zur Stabilisierung von Energieversorgern und die Einführung eines „saldierten“ Preisanpassungsrechtes. Die angepassten Regelungen ermöglichen es dem Bund, wirtschaftlich angeschlagene Energieunternehmen über einen Anteilserwerb übergangsweise finanziell zu unterstützen. Die beschriebene Stabilisierungsmaßnahme soll vorrangig vor einer Ausübung von Preisanpassungsrechten zur Anwendung kommen. Durch diese Maßnahme soll somit die direkte Weitergabe steigender Energiepreise an Endkunden und Verbraucher so lange wie möglich hinausgezögert werden. Eine weitere Maßnahme ist die Anpassung der Preisanpassungsrechte für Energieversorgungsunternehmen. Nach § 24 EnSiG können diese Unternehmen Preissteigerungen entlang der Lieferkette an ihre Kunden weitergeben, wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuvor die Alarm- oder Notfallstufe nach dem Notfallplan Gas ausgerufen und die Bundesnetzagentur daraufhin eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland festgestellt hat. Mit § 26 EnSiG wurde nun aber ein „saldiertes“ Preisanpassungsrecht eingeführt. Mit dieser Regelung wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzulegen, dass an die Stelle des Preisanpassungsrechts nach § 24 EnSiG ein finanzieller Ausgleich für betroffene Energieversorger tritt, der auf alle Gaskunden umgelegt wird und damit eine gleichmäßige Kostenverteilung ermöglicht. Bei Erlass einer Verordnung i.S.d. § 26 EnSiG darf das Preisanpassungsrecht nicht mehr ausgeübt werden. 

ChefBrief-Artikel