04.04.2022

Quarantäne während des Urlaubes

Nachrichten | CB Artikel

Urlaubstage in Quarantäne können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf den Urlaubs-anspruch angerechnet werden. Wer in Quarantäne ist, ist nicht auch automatisch arbeitsunfähig, bestätigte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urt. v. 15.02.2022, Az. 1 Sa 208/21). Eine Arbeitgeberin hatte einem ihrer Arbeitnehmer, wie von ihm beantragt, Urlaub genehmigt. Unglücklicherweise musste sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Gesundheitsamtes genau in diesem Zeitraum in Quarantäne begeben. Er selbst hatte sich zwar nicht infiziert, war aber Kontaktperson gewesen. Die Arbeitgeberin zahlte für die beantragte Zeit Urlaubsentgelt und zog die Tage vom Urlaubskonto des klagenden Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer verlor in beiden Instanzen. Wer während seines Urlaubs in Quarantäne muss, dabei aber nicht krank ist, kann sich die Urlaubs-tage nicht wieder gutschreiben lassen. 

ChefBrief-Artikel