02.01.2019

Rechengrößen der Sozialversicherung 2019

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Rechengrößen in der Sozialversicherung 2019: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 6.September 2018 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 vorgelegt. Die Rechengrößen werden jedes Jahr gemäß der Einkommensentwicklung angepasst. Somit erhöht sich auch der Höchstbeitrag für die Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung. Für 2019 sind 268 EUR monatlich, bzw. 3.216 EUR jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei sowie zusätzlich weitere 268 EUR monatlich, bzw. 3.216 EUR jährlich - steuerfrei - für eine betriebliche Versorgung möglich.

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