27.04.2022

Regierungsentwurf zum Steuerentlastungsgesetz (2022)

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Am 16. März 2022 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Aufgrund der in jüngster Zeit erheblich angestiegen Energiepreise hält es die Bundesregierung für erforderlich die Bevölkerung durch steuerliche Maßnahmen finanziell zu entlasten. Der Gesetzgeber sieht hierbei insbesondere einige Änderungen des Einkommenssteuergesetzes vor. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wird zum einen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Liegen die in der Einkommensteuererklärung seitens des Steuerpflichtigen geltend gemachten tatsächlichen Werbungskosten oberhalb dieser Grenze, wird auch in Zukunft bei der Veranlagung der höhere Betrag berücksichtigt. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 wird der Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Durch die zusätzliche Anhebung des Grundfreibetrags wird die derzeit außerordentlich hohe Inflationsrate berücksichtigt und somit die kalte Progression abgefedert. Zudem wird die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent angehoben. Diese Erhöhung war ursprünglich erst für die Jahre von 2024 bis 2026 vorgesehen. Diese Maßnahme wird nun aber vorgezogen und somit auf die Jahre 2022 und 2023 ausgeweitet. 

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