06.07.2022

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird kommen

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Ein wesentlicher Eckpfeiler des Reformpaketes der EU, um die nachhaltige Transformation der Unternehmen voranzutreiben, ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive bzw. CSRD). Am 22. Juni 2022 haben sich das Europäische Parla­ment und Europäische Rat über den Vorschlag der EU-Kommission für die CSRD geeinigt. Mit der Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben der CSRD in nationales Recht wird der Anwenderkreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert. Während bislang nur börsennotierte Unter­nehmen und sonstige Unternehmen des öffentlichen Interesses (PIE) mit einer Beschäftigtenzahl im Jahresdurchschnitt von mindestens 500 Mitarbeitenden von den nichtfinanziellen Berichtspflichten betroffen waren, müssen künftig alle großen Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB sowie große haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB einen Nachhaltigkeitsbe­richt (als Teil des Lageberichts) erstellen. Ein weiteres Herzstück der Richtlinie ist die Einführung der Pflicht zur Anwendung von europäischen Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards bzw. ESRS). Die ESRS werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt. Erste Entwürfe liegen bereits vor und kön­nen unter www.efrag.org/lab3 abgerufen werden. Die Einführung einer Pflicht zur Anwendung der ESRS soll die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung erhöhen, wird allerdings auch unweigerlich den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich ausweiten. Insbesondere für Unternehmen, die bislang noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, wird diese Vorgabe eine immense Herausforderung darstellen, weswegen es integral ist, sich frühzeitig mit den Vorgaben auseinanderzusetzen und entsprechende Berichtssysteme zu konzipieren bzw. zu implementieren. Sogenannten PIE werden die neuen Regelungen zum ersten Mal im Geschäftsjahr 2024 für die Berichte anwenden müssen, nicht-kapitalmarktorientierte große Unternehmen sollen ein Jahr später folgen. Speziell zu Fragen der Nachhaltig bzw. zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsreformen wird der AGA seine Mitglieder in Zukunft intensiv begleiten. Sprechen Sie uns gerne bei Fragen an.

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