14.02.2024

Schlussabrechnung Überbrückungshilfen

Nachrichten | CB Artikel

Wenn Sie im Rahmen der Coronaüberbrückungshilfen sowie der „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ eine Förderung erhalten haben, haben Sie eventuell Fragen zur Schlussabrechnung, die derzeit durchgeführt wird.

Die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen musste bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden, wurde eine Fristverlängerung beantragt, muss die Schlussabrechnung bis zum 31. März 2024 eingereicht werden. Da die Wirtschaftshilfen auf Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt werden konnten, findet im Rahmen der Schlussabrechnung ein Abgleich zwischen den ursprünglich beantragten Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, statt. Hierdurch können sich sowohl Nachzahlungen an die Antragstellenden als auch Rückforderungen von Zuschüssen ergeben. Bei Fragen berät Sie gerne unser TeamMittelstand-Partner „Schomerus & Partner“. Hilfreiche Informationen zur Schlussabrechnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie außerdem unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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