08.12.2023

Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung ab 1. Februar 2024

Nachrichten | CB Artikel

Die sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. Ihre Laufzeit wird am 30. Juni 2026 enden. Die aktuellen Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegekräfte und Pflegefachkräfte werden zunächst fortgeschrieben. Ab dem 1. Mai 2024 sind die folgenden Pflegemindestlöhne vorgesehen:

Pflegehilfskräfte, von derzeit 14,15 € auf:

  • 15,50 € ab 1. Mai 2024
  • 16,10 € ab 1. Juli 2025

qualifizierte Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung), von derzeit 15,25 € auf:

  • 16,50 € ab 1. Mai 2024
  • 17,35 € ab 1. Juli 2025

 Pflegefachkräfte, von derzeit 18,25 € auf:

  • 19,50 € ab 1. Mai 2024,
  • 20,50 € ab 1. Juli 2025

Die Mindestentgelte gelten auch für Wegezeiten und Bereitschaftsdienste, nicht dagegen für Zeiten der Rufbereitschaft.

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