07.12.2022

Sonderinformation zur Arbeitszeiterfassung

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Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 ist das Thema der Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer stark in den Fokus gerückt. Während wir die Entscheidung des BAG bisher lediglich aus einer Pressemitteilung entnehmen konnten, sind inzwischen auch die Urteilsgründe veröffentlicht.

Der Entscheidung zugrunde liegt zunächst die Fragestellung, ob ein Betriebsrat im Rahmen der zwingenden Mitbestimmung ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit hat. Diese Frage hat das BAG mit seinem Beschluss verneint; dem Betriebsrat steht ein solches Initiativrecht somit nicht zu. Für die Begründung beruft sich…

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Lisa Aepler
Rechtsanwältin
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