16.12.2022

Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmerehegatten

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Das zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte Merkblatt zur Steuerklassenwahl erleichtert Arbeitnehmer-Ehegatten die richtige Wahl der Steuerklasse. Danach können Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauerhaft getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der höher Verdienende) in der Steuerklasse III und der andere in der Steuerklasse V besteuert werden will.

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