02.03.2022

Sustainable Corporate Governance: Entwurf der europäischen Sorgfaltspflichten-Richtlinie wurde veröffentlicht

Nachrichten | CB Artikel

Der Vorschlag der europäischen Kommission für eine europäische Sorgfaltspflichten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence) wurde am 23. Februar 2022 offiziell veröffentlicht. Von der Reform direkt betroffen sind Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und einem Umsatz von über 150 Millionen Euro im Jahr. Unternehmen, die die Hälfte ihres Umsatzes in einem „Risikosektor" (High Impact Sectors) erzielen, fallen bereits bei über 250 Beschäftigten und einem Umsatz von über 40 Millionen Euro in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Als Risikosektoren gelten hierbei auch einige Branchen des Groß- und Außenhandels. KMU sind nicht direkt erfasst, allerdings können sich die Regelungen mittelbar auch auf diese Unternehmen auswirken. Die Sorgfaltspflicht der Unternehmensführung soll künftig dahingehend erweitert werden, dass auch Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen in der Wertschöpfungskette zu bewerten und zu steuern sind. Die Unternehmensführung hat entlang ihrer gesamten Lieferkette (eigene Geschäftstätigkeit, Tochtergesellschaften, direkte sowie indirekte Geschäftsbeziehungen) zu kontrollieren, dass Zulieferer nicht gegen Umwelt-, Klima- und Menschenrechte verstoßen. Der Entwurf sieht sowohl bei eigenen Verstößen als auch bei Verstößen der an der eigenen Lieferkette beteiligten Unternehmen, sofern mit dem jeweiligen Unternehmen eine etablierte Geschäftsbeziehung gepflegt wird, eine zivilrechtliche Haftung der Geschäftsführung vor. Ein Haftungsfall tritt nur dann ein, wenn die nachteiligen Auswirkungen durch angemessene Sorgfaltsmaßnahmen hätten vorhergesehen, verhindert, eingestellt oder gemildert werden können.

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