09.04.2025

Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst

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Im monatelangen Tarifstreit beim Öffentlichen Dienst wurde nun eine Einigung von Arbeitgebern und Gewerkschaften erzielt.

Die Tarifparteien haben gemeinsam beschließen können, dass die Beschäftigten in Bund und Kommunen insgesamt 5,8 Prozent mehr Lohn bekommen sollen. Die Beschäftigten erhalten in zwei Stufen mehr Geld: Ab 1. April 2025 steigen die Einkommen um drei Prozent, mindestens aber um 110 Euro im Monat. Zum 1. Mai 2026 dann noch einmal um 2,8 Prozent. Die Ausbildungs- und Studienvergütungen erhöhen sich ab dem 1. April 2025 und ab dem 1. Mai 2026 um jeweils 75 Euro monatlich. Der neue Tarifvertrag soll rückwirkend ab 1. Januar 2025 gelten und für 27 Monate laufen (bis 31. März 2027). Außerdem soll die Jahressonderzahlung ab dem Kalenderjahr 2026 erhöht werden. Es wurde sich zudem auf ein Zeit-statt-Geld-Wahlmodell geeinigt: Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Die Einigung beinhaltet zudem flexiblere Arbeitszeiten sowie mehr Urlaubstage: Nach Ende der Probezeit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber beiderseits freiwillig eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden vereinbaren. Die Regelung muss befristet werden und kann bis zu 18 Monate betragen. Ab dem Kalenderjahr 2027 erhalten alle Beschäftigten einen zusätzlichen Tag Erholungsurlaub. Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit erhöht. Es wird außerdem eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden eingeführt. Das Ergebnis entspricht im Wesentlichen der Empfehlung der Schlichtungskommission. 

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