17.04.2023

Tarifrunde 2023: Forderungen im Einzelhandel

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Die Tarifrunde 2023 steht ganz unter dem Eindruck hoher Inflationsraten. Dies hat die Gewerkschaft Verdi dazu motiviert, im Einzelhandel sehr hohe Forderungen aufzustellen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen außer Acht zu lassen. Auch ist das im Rahmen der konzertierten Aktion geschaffene Instrument „Inflationsausgleichsprämie“, welches die Möglichkeit gibt, bis zum Ende des Jahres 2024 bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zu zahlen, von Verdi, anders etwa bei der IG Metall und der IG BCE, nicht als Element der Tarifverhandlungen aufgegriffen worden.

Im Einzelnen sind bislang folgende Forderungen bekannt geworden:

 

Die Erhöhung um 2,50 Euro ist je nach Tarifgebiet und Gruppe im Durchschnitt bei etwa 14 Prozent anzusiedeln. Im Großhandel sind zumeist 13 Prozent gefordert, verbunden mit einer Mindestanhebung, die für die unteren Gruppen dann noch über die 13 Prozent hinausgehen. Wenn der Blick auf die Verhandlungen im öffentlichen Dienst einen Vorgeschmack auf die Verhandlungen im Handel zulässt, dürfen wir uns auf schwierige und mit Arbeitskämpfen verbundene Verhandlungen sowohl im Einzel- als auch im Großhandel einstellen.

Interessante Abschlüsse hat es in der Industrie unter Beteiligung der IG Metall und der IG BCE gegeben, wo es neben moderater tabellenwirksamer prozentualer Erhöhung auch Einmalzahlungen in Form der Inflationsausgleichsprämie gegeben hat.

Bereits am 1. April 2023 erzielten der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie und die IG Metall für die ca. 100.000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie einen Tarifabschluss mit folgenden Eckpunkten:

1. Laufzeit:
- 24 Monate (03/2023 - 02/2025)

2. Entgelt:
- 7 Nullmonate
- Tabellenerhöhung der Entgelte in zwei Stufen:
- ab 10/2023  +4,8 Prozent, mindestens 130 Euro brutto
- ab 09/2024  +3,3 Prozent, mindestens 100 Euro brutto
- Ausbildungsvergütungen ab 10/2023 +130 Euro und ab 09/2024 +100 Euro
- Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung sowie einer Absenkung der Entgelterhöhung

- steuer- und beitragsfreies Inflationsausgleichsgeld
- in Höhe von 1.000 Euro (Auszubildende 500 Euro, Teilzeitbeschäftigte anteilig) spätestens im Mai 2023
- in Höhe von 500 Euro (Auszubildende 250 Euro, Teilzeitbeschäftigte anteilig) spätestens im April 2024 
- Möglichkeit einer zeitlichen Verschiebung sowie einer Absenkung der Auszahlung

Am 13. April 2023 einigten sich der Hauptverband Papier und Kunststoffverarbeitung (HPV) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der fünften Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie mit folgenden Eckpunkten:

Laufzeit:
24 Monate (02/2023 - 01/2025)

Entgelt:
- 7 Nullmonate
- Tabellenerhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen in drei Stufen:
- ab 09/2023  +5,1 Prozent
- ab 08/2024  +2,1 Prozent
- ab 12/2024  +1,4 Prozent

- steuer- und beitragsfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 2.000 Euro wird in zwei Schritten von jeweils 1.000 Euro am 1. Mai 2023 und am 1. März 2024 ausgezahlt. Auszubildende erhalten jeweils den hälftigen Betrag.
 

In Baden-Württemberg haben die Arbeitgeber am 13. April 2023 ein erstes Angebot mit folgenden Eckpunkten vorgelegt:

Laufzeit:
24 Monate (04/2023-03/2025)

Tabellenerhöhung:
- 1. Tarifjahr: 3 Prozent (ab Tarifabschluss)
- 2. Tarifjahr: 2 Prozent (mit Beginn des Tarifjahres)

Steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG):
- 1. Tarifjahr: 750 Euro (zum nächstmöglichen Zeitpunkt)
- 2. Tarifjahr: 250 Euro (12 Monate nach der ersten Zahlung)
- Teilzeitbeschäftigte anteilig
- Azubis: 250 Euro und 100 Euro
- Notfallklausel bei wirtschaftlicher Notlage des Arbeitgebers
- Anrechenbarkeit bereits geleisteter Inflationsausgleichszahlungen

Die Verhandlung wird am 17. Mai 2023 fortgesetzt.

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