05.08.2022

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Nachrichten | CB Artikel

Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können ab sofort per Telefon bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Dies gab der Gemeinsame Bundesausschuss vor dem Hintergrund weiterhin hoher Infektionszahlen bekannt. Demnach müssen sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Regelung gilt vorerst befristet bis Ende November 2022. Die Corona-Sonderregelung galt bereits seit Pandemiebeginn, lief aber Anfang Juni 2022 aus.

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