22.11.2021

Überwachung der neuen 3G-Regelung durch den Arbeitgeber

Nachrichten | CB Artikel

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat treten jetzt Neuregelungen in Kraft. Hierüber informieren wir Sie umfassend auf unserer Website unter www.aga.de/corona und in unseren PraxisForen. 

Unsere Rechtsabteilung berät gegenwärtig auf Hochtouren zu einer Vielzahl an Fragestellungen. Ein Schwerpunkt hierbei: Wie kann und muss die Überwachung der neuen 3G-Regelung durch den Arbeitgeber ausgestaltet werden? Trotz groß angelegter Impfaktionen stehen einige Unternehmen vor der Herausforderung, ihren noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Zutritt zu ermöglichen. Eine hilfreiche Maßnahme hierfür kann sein, Tests durch entsprechend geschultes Personal im Sinne des § 2 Nr. 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung anzubieten. Der angebotene Test muss hierbei als direkter Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sein und würde dann als Nachweis reichen. Für Selbsttests gilt dies ausdrücklich nicht.

Auch hier steht der AGA Unternehmensverband seinen Mitgliedern mit dem bildungswerk.digital mit einer weiteren Hilfestellung über den folgenden Link zur Seite. Hier finden Sie einen kostenfreien Lernpfad und den Link zu unserem PraxisForum zu den Neuregelungen am 30. November.

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