17.08.2022

Update für Hamburg: Eindämmungsverordnung bis 23. September verlängert

Nachrichten | Corona | Politik

Die Corona-Eindämmungsverordnung ist erneut verlängert worden. Sie gilt bis zum Auslaufen des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes am 23. September 2022. Die bisherigen Regeln gelten unverändert fort.

Insgesamt enthält die Corona-Eindämmungsverordnung nur noch wenige Einschränkungen, wie etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Arztpraxen sowie in Krankenhäusern. Weiterhin gilt, dass sich Bürgerinnen und Bürger nach einem positiven Corona-Test unverzüglich für fünf Tage isolieren müssen. Selbsttests müssen dabei noch durch einen offiziellen Test – Antigen- oder PCR-Test – bestätigt werden, wobei die Kosten für die Durchführung eines PCR-Tests an einer Teststelle nach einem positiven Selbsttest aufgrund der Testverordnung durch den Bund übernommen werden.

Unverändert gilt auch, dass über die Regelungen der Verordnung hinaus weiterhin ein umsichtiges Handeln der Bevölkerung gefragt ist: Beispielsweise das Tragen von Masken kann und soll in eigener Verantwortung erfolgen. Es hilft, insbesondere bei Zusammenkunft vieler Menschen in wenig durchlüfteten Innenräumen, die Infektionsgefahr erheblich zu reduzieren.

Die verlängerte Verordnung gilt ab dem 17. August 2022. Es handelt sich um die 76. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Sie gilt bis zum Auslaufen der Rechtsgrundlage nach § 28a Absatz 10 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) am 23. September 2022.

Quelle: Presstelle Sozialbehörde

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