30.08.2021

Update für Hamburg: Frist für das Rückmeldeverfahren der Hamburger Corona Soforthilfe verlängert

Nachrichten | Corona | Unternehmen | Politik

Im Juli startete die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) mit dem Abrechnungsverfahren für die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) gemäß den Bundesvorgaben. Rund 50.000 Hilfeempfänger wurden um Rückmeldung ihres tatsächlichen Liquiditätsengpasses gebeten, um zu prüfen, dass die öffentlichen Mittel zweckgerecht eingesetzt wurden. Um betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen mehr Zeit für das Verfahren einzuräumen, ist die Rückmeldefrist vom 31. August 2021 auf den 30. September 2021 verlängert worden. Zudem wurde das Verfahren optimiert, um den Fördernehmern die Rückmeldung zu erleichtern.

Sollte sich aufgrund des Rückmeldeverfahrens die Notwendigkeit von Rückzahlungen ergeben, können die Zuschussempfänger umfassend Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahlung nutzen, um für sie die aktuell weiter herausfordernde Situation des Neustarts nach dem Lockdown nicht unnötig zu erschweren. Über ein etwaiges Rückzahlungserfordernis wird die IFB Hamburg nach erfolgter Rückmeldung des Zuschussempfängers informieren.

Quelle: Pressestelle des Hamburger Senats

Kontakt

Ströder
Christian Ströder
Leiter Kommunikation und PR
Tel.: 040 30801-162