03.12.2021

Update für Hamburg: Senat setzt MPK-Beschlüsse um

Nachrichten | Corona | Politik

Mit Wirkung zum 4. Dezember 2021 hat der Hamburger Senat weitere Maßnahmen beschlossen, die das Infektionsgeschehen in der Stadt eindämmen sollen und die dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. Dezember 2021 folgen.

Es gelten strenge Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und über ein ärztliches Zeugnis hierüber verfügen.

Im Einzelhandel, der nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen ist, gilt flächendeckend und inzidenzunabhängig die 2G-Regel. Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Geschäfte verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten für die Prüfung einzusetzen, z. B. die App CovPassCheck.

Generell gilt in allen Innenräumen, auch unter 2G-Bedingungen, eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, z. B. beim Essen oder Trinken im Restaurant, in der Sauna oder bei der Sportausübung.

Die bestehende Ausnahme für Kinder und Jugendliche im 2G-Zugangsmodell gilt nur noch für Personen unter 16 Jahren.

Für Großveranstaltungen sind kapazitäre Begrenzungen für Zuschauerinnen und Zuschauer festgelegt worden, die im Einklang mit dem MPK-Beschluss stehen. Die absoluten Obergrenzen liegen bei 5.000 Personen in Innenräumen und bei 15.000 Personen im Freien (z. B. Stadion). Diese Regeln gelten ab Montag, 6. Dezember 2021.

Quelle: Pressestelle des Hamburger Senats

Kontakt

Aepler
Lisa Aepler
Rechtsanwältin
Tel.: 040 30801-158
Ströder
Christian Ströder
Leiter Kommunikation und PR
Tel.: 040 30801-162