30.09.2021

Weitergabe der Sozialversicherungsersparnisse in die betriebliche Altersvorsorge der Beschäftigten

Nachrichten | CB Artikel

Ab dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialversicherungsersparnis in der betrieblichen Altersvorsorge in die Verträge der Beschäftigten fließen zu lassen. Dadurch ergibt sich ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersvorsorge. Haben Ihre Angestellten eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse durch Entgeltumwandlung abgeschlossen und haben Sie als Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben eingespart, so ist dieser Zuschuss des Arbeitgebers mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 verpflichtend: Dies gilt für alle neuen Entgeltumwandlungen ab 2019. Hier ist der Zuschuss von pauschal 15 Prozent bereits Bestandteil. Ab dem 1. Januar 2022 gilt diese Verpflichtung ebenfalls für bestehende Altverträge. Geben Sie Ihre Ersparnis schon an Ihre Beschäftigten weiter, dann müssen Sie nichts tun. Sollte dies nicht der Fall sein, unterstützt Sie das AGA-Versorgungswerk gern bei der Umsetzung. Kontakt: info@aga-versorgungswerk.de.

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