27.02.2023

Zuständiges Gericht bei Streit über Auszahlung der Energiepreispauschale

Nachrichten | CB Artikel

Bei Unstimmigkeiten über die Auszahlung der Energiepreispauschale (EEP) ist nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck nicht die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern das Finanzgericht zuständig. In dem entschiedenen Fall verlangte eine Mitarbeiterin die Auszahlung der Energiepreispauschale von ihrem Arbeitgeber und erhob hierzu Zahlungsklage beim Arbeitsgericht. Sie war der Meinung, das Arbeitsgericht sei zuständig, weil der Arbeitgeber nach § 117 Einkommenssteuergesetz (EStG) zur Auszahlung der Energiepreispauschale aus der abzuführenden Lohnsteuer verpflichtet ist.

Die Energiepreispauschale sei damit Teil des Bruttolohnanspruchs, der sich grundsätzlich gegen den Arbeitgeber und nicht gegen die Steuerbehörde richte. Das Arbeitsgericht Lübeck stellte jedoch klar, dass Streitigkeiten über die Auszahlung der Energiepreispauschale nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen, da es sich dabei nicht um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten handelt. Vielmehr beruht der Anspruch auf die Energiepreispauschale unmittelbar auf einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis. Über derartige Ansprüche habe ausschließlich die Finanzgerichtsbarkeit zu entscheiden. Die Klage war aus diesem Grund an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zu verweisen.

ChefBrief-Artikel