Europäische und deutsche Rechtsprechung sorgen weiter für arbeitsrechtlichen Anpassungsbedarf. Schon ab dem 1. August 2022 müssen Unternehmen für alle neu geschlossenen Arbeitsverträge das neue Nachweisgesetz zwingend beachten. Auch die EU-Rechtsprechung zu den Hinweispflichten des Arbeitgebers auf verfallenden Urlaub wird noch strenger. So sollen bei Ausbleiben des Hinweises Verjährungsregeln nicht mehr greifen, so der EuGH in seiner Entscheidung vom 22. September 2022. Bereits am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht in Anlehnung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass in Deutschland eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht, die ausführlichen Entscheidungsgründe zu diesem Beschluss erwarten wir in Kürze. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten – von Ausnahmen abgesehen – bislang nur Überstunden dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Was all dies für Unternehmen bedeutet und wo akuter Handlungsbedarf besteht, dazu wollen wir mit Ihnen nach einer kurzen Präsentation ausführlich sprechen.
Es referiertKay Gröger, Syndikusrechtsanwalt beim AGA Unternehmensverband