Für Unternehmen besteht seit 2013 die Pflicht zur Betrachtung psychischer Belastung bei der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist nach § 6 Abs. 1 ArbSchG zu dokumentieren.
Die Motivation, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) im eigenen Unternehmen durchzuführen, geht aber weit über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinaus.
Gerade in der aktuell dynamischen Arbeitswelt kommt es darauf an, mit motivierten, zufriedenen, arbeitsfähigen und kompetenten Beschäftigten gut aufgestellt zu sein.
Die Erfassung und Auswertung einer GBpsych hilft Ihnen, Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und möglichen Problemen vorzubeugen.
Der AGA unterstützt Unternehmen mit einer standardisierten, anonymen Online-Befragung und fasst die Ergebnisse kompakt in einem Bericht zusammen. Der Fragebogen ist in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Ulrike Hellert vom iap - Institut für Arbeit & Personal an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management entstanden.