Menschenrechte sind ein universales Gut, das es jederzeit und überall zu schützen gilt. Die verantwortungsvolle Gestaltung von Lieferketten nimmt daher einen hohen Stellenwert bei allen Mitgliedsunternehmen ein. Die Wirtschaft steht zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die mit Blick auf die Menschenrechte u.a. die staatliche Schutzpflicht und die Rolle von Unternehmen definieren.
Der Gesetzentwurf für das Lieferkettengesetz thematisiert aus Sicht von BGA und AGA nicht das weite Feld der Zuweisung von Aufgaben und Verantwortungen im Spannungsfeld zwischen Staat und Wirtschaft. Es gibt keinen Pflichtenkatalog für staatliches Handeln analog der Forderungen an die Wirtschaft. Damit wird „pauschal unterstellt, dass ausländische Staaten nicht fähig und/oder willens sind, ihre Gesetze, ihre Gesetze, die in den fraglichen Regelungsbereichen aufgrund internationaler Vereinbarungen weitestgehend verankert sind, zu vollziehen“, heißt es im Positionspapier. Das Sorgfaltspflichtengesetz lädt damit die Gesamtverantwortung bei den Unternehmen ab.
BGA und AGA bekräftigen ihre Kritik an einem nationalen Alleingang, weil der Entwurf keine Informationen enthalte, wie bis zu einer europäischen Regelung die Wettbewerbsgleichheit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sichergestellt wird: „Deutsche Unternehmen werden hier vorübergehend einen staatlich verordneten Wettbewerbsnachteil erfahren, bis eine europäische Regelung in Anwendung gebracht wird. Sollte letztere in Form einer Richtlinie erfolgen, bliebe der Wettbewerbsnachteil durch das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz darüber hinaus erhalten.“
Aufgrund der inakzeptablen Anforderungen an den besonders betroffenen Mittelstand rufen BGA und AGA im Rahmen ihrer Kampagne die Mitgliedsunternehmen auf, sich direkt an ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden, um ihrer Position Nachdruck zu verleihen. Dafür steht ein Musterschreiben als Grundlage bereit. Die Zeit drängt, denn der Gesetzentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Die erste Lesung ist für den 22. April vorgesehen.
In drei Schritten zum Protestbrief:
- Musterschreiben herunterladen und ggf. anpassen.
- Zuständigen Wahlkreisabgeordneten im deutschen Bundestag identifizieren.
- E-Mail oder Brief absenden.