23.06.2022
Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert
Nachrichten
|
Personal
|
Arbeit
|
Politik

Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie den bereits durch die Folgen der COVID-19-Pandemie mitbedingten Störungen in den weltweiten Lieferketten droht sich die Problematik weiter zu verschärfen. Die Herausforderungen äußern sich bereits in der veränderten Branchenzusammensetzung der in den Anzeigen über Kurzarbeit enthaltenen Personen. Während die Kurzarbeit im Gastgewerbe und Handel deutlich zurückgeht, hat der Anteil der Kurzarbeitenden im verarbeitenden Gewerbe im Vergleich zum Jahresbeginn deutlich zugenommen.
Die Verordnung regelt im Einzelnen:
- Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld, die in jedem Monat des Bezugs des Kurzarbeitergeldes erfüllt sein müssen, bleiben weiterhin bis zum 30. September 2022 herabgesetzt.
- Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
- auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiter vollständig verzichtet.
Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen hingegen wie vorgesehen am 30. Juni 2022 aus.
Quelle: BMAS
FAQ zum Thema Kurzarbeitergeld
Mehr erfahrenArbeitsbedingungen